Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Unternehmensgründer, Freiberufler und Selbstständige haben meist nur die steuerliche Pflicht zur Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir entlasten Sie, indem wir für Sie den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust errechnen und anschaulich dokumentieren. Gerne berate wir Sie im Anschluss daran. Gemeinsam mit Ihnen ermittle wir inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen für Ihr Unternehmen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Unternehmensgründer, Freiberufler und Selbstständige haben meist nur die steuerliche Pflicht zur Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir entlasten Sie, indem wir für Sie den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust errechnen und anschaulich dokumentieren. Gerne berate wir Sie im Anschluss daran. Gemeinsam mit Ihnen ermittle wir inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen für Ihr Unternehmen.